DGB: Zeitliche Begrenzungen degradieren öffentlich-rechtliches Onlineangebot zu Fast-Food-Rundfunk

Aug 15th, 2008 | By pressrelations | Category: Marketing
Berlin (pressrelations) -
DGB: Zeitliche Begrenzungen degradieren öffentlich-rechtliches Onlineangebot zu Fast-Food-Rundfunk
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert, zeitliche Begrenzungen für Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem Entwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) zu streichen. 'Damit wird das öffentlich-rechtliche Online-Angebot zum Fast-Food-Rundfunk degradiert, dessen Inhalte seiner Nachhaltigkeit beraubt werden', sagte die medienpolitische Beraterin des DGB, Sabine Nehls, am Freitag bei einer Anhörung in Mainz.
Der Entwurf müsse in mehreren Punkten erheblich nachgebessert werden. So sei zwar zu begrüßen, dass die Verantwortung für den Drei-Stufen-Test neuer Telemedienkonzepte bei den Gremien liegen solle. Die Hürde einer Drei-Fünftel-Mehrheit für deren Verabschiedung sei aber zu hoch und könne zu langwierigen Blockierungen führen. Der DGB halte eine einfache Mehrheit für ausreichend.
Auch dürfe eine Einschränkung der textlichen Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher Online-Auftritte, wie sie im Entwurf vorgesehen sei, nicht festgeschrieben werden. 'Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Zeitungen und Zeitschriften erlaubt sein sollen, Videos und andere Bewegtbilder in ihren Online-Auftritten einzusetzen, während den öffentlich-rechtlichen Sendern bei der textlichen Ausgestaltung ihrer Angebote Fesseln angelegt werden sollen,' heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.
Die angebliche Gefahr für den fairen Wettbewerb durch die öffentlich-rechtlichen Online-Aktivitäten, wie sie von Zeitschriften- und Zeitungsverlegern in die Debatte gebracht werde, erweise sich bei genauerer Analyse als 'potemkinsches Dorf'. Eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik, die sueddeutsche.de Anfang August veröffentlicht hat, zeige, dass die Web-Angebote von ARD und ZDF in ihrer Reichweite deutlich hinter den Angeboten etwa von ProSieben Online, Spiegel-online oder Bild.de lägen, heißt es in der DGB-Stellungnahme.
Der DGB plädiere deshalb für eine faktenbasierte Debatte und rechtliche Regelungen, die den öffentlich-rechtlichen Anstalten den Freiraum auch online geben, den sie für ihre Aufgabenerfüllung benötigen. 'Die Gebührenzahlerinnen und -zahler finanzieren ein öffentlich-rechtliches Gut, das ein konstituierender Bestandteil unserer demokratischen Publizistik ist. Sie haben ein Anrecht, die Leistungen der von ihnen bezahlten Sender auch in der Onlinewelt in guter Qualität wieder zu finden', sagte Nehls.
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