Keine Doping-Bekaempfung nach Belieben
Apr 20th, 2008 | By pressrelations | Category: SportBerlin (pressrelations) -
Keine Doping-Bekaempfung nach Belieben
Zum Entschluss des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB), den Profi Florian Busch nach einem verweigerten Dopingtest nur oeffentlich zu verwarnen, erklaert die sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Freitag:
Wozu beschliesst der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) im November 2006 einen ‘Anti-Doping-Aktionsplan’, wenn sich die Mitgliedsverbaende nicht daran halten? Obwohl der besagte Aktionsplan im Dezember 2006 von der DOSB-Mitgliederversammlung in Weimar ohne Gegenstimme angenommen wurde, scheint sich der Deutsche Eishockey-Bund dem Regelwerk nicht verpflichtet zu fuehlen. Existiert die ‘Null-Toleranz-Politik’ doch nur auf dem Papier? Florian Busch, Eishockeynationalspieler und Profi bei den Berliner Eisbaeren, hat einen Dopingtest verweigert - und nicht etwa verpasst. Hier liegt naemlich der Unterschied: Ein verpasster Dopingtest kann eine Verwarnung nach sich ziehen - ein verweigerter Test kann keinesfalls nachgeholt werden, bleibt ein verweigerter Test und muss eine Sperre nach sich ziehen.
Nach allem was man weiss, hat der DEB die ‘Notbremse’ ziehen wollen und seinen Athleten fuenf Stunden spaeter ans Roehrchen gebeten. Athlet und Verband - Hand in Hand?
Jeder, der sich mit der Wirkung von Dopingmitteln nur ein wenig auskennt, weiss, dass beim Abbau von verbotenen Substanzen fuenf Stunden ‘die Rettung sein koennen’.
Wo kommen wir hin in der Dopingbekaempfung in Deutschland, wenn sich andere Verbaende das Verhalten des DEB zum Vorbild nehmen?
Mit ‘Null Toleranz’ gegenueber Doping hat das nichts aber auch gar nichts zu tun.
Die Verweigerung einer Dopingprobe ist ein klarer Verstoss gegen das Regelwerk der Nationalen Anti Doping Agentur und muss entsprechend der Regularien mit einer Sperre bestraft werden.
Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig es fuer einen glaubwuerdigen Anti-Doping-Kampf ist, dass sich die Spitzenverbaende dem unabhaengigen nationalen Schiedsgericht unterwerfen - dann sind die Zeiten vorbei, in denen das eigene interne Sueppchen gekocht werden kann.
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